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Zur Orientierung: Geradeaus die Messehallen, Karlsruhe liegt eigentlich links und Forchheim hinter dem Fotografen ...! Statt nach links abzubiegen soll man rechts 1  km Umweg fahren; Alle Fotos: Heiko Jacobs

Radfahren in Rheinstetten

Petrus meinte es nicht gut mit uns, als wir Anfang Juni auf Einladung des Rheinstettener Arbeitskreises Verkehr die Radverkehrsinfrastruktur in Forchheim begutachten wollten. Pünktlich zu Beginn der Tour gewitterte und hagelte es. Eine einzelne Anwohnerin trotzte dem himmlischen Kommentar zur Radweggestaltung vor Ort, verabschiedete sich aber auch recht bald ins Trockene. Der Radverkehrsbeauftragte der Stadt Rheinstetten, Martin Reuter, kam angesichts des nahenden Unwetters gleich mit dem Dienstwagen. Die VCDler von außerhalb waren hingegen längst unterwegs, bevor sich der plötzliche Gewitterguss ankündigte.

Dass in Rheinstetten Handlungsbedarf besteht, hat auch die Stadt erkannt. 2013 gab es bereits Workshops mit einem externen Beauftragten, die letztlich aber zu keinen konkreten Verbesserungen durch die Kommune führten. Die Hoffnungen ruhen nun auf dem neuen Baubürgermeister, Herrn Heuser. Immerhin hat die Stadt im Mai die Erstellung eines Kon-

zepts durch ein Ingenieurbüro aus Darmstadt in Auftrag gegeben, wenn auch nach einem Kuhhandel im Gemeinderat nur in abgespeckter Version und weniger als der Hälfte des Umfangs des ursprünglichen Angebots. Jetzt bleibt zu hoffen, dass die 15.000 €, die die Stadt bewilligt hat, doch noch reichen, um verwertbare Ergebnisse zu erzielen.

Eine besondere Herausforderung stellt dabei die zentrale und vielbefahrene Hauptachse mit Karlsruher Straße und Mörscher Straße dar. An ihr laufen die Stadtbahngleise der S2 entlang, die auf der östlichen Seite die Anlage von Radwegen unmöglich machen. Radfahrer wurden daher viele Jahre auf der westlichen Straßenseite auf einen benutzungspflichtigen, aber völlig ungeeigneten Zweirichtungsradweg gezwungen. Zweirichtungsradwege weisen eine um ein Vielfaches höheres Unfallrisiko auf. Einer gerichtlichen Untersagung dieser gefährlichsten aller Lösungen kam die Stadt Rheinstetten 2010 zuvor und hob die Benutzungspflicht teilweise auf. Leider war Rheinstetten inkonsequent. An der Mörscher Straße, die nicht Gegenstand der Klage war, besteht sie fort, obwohl der Radweg genauso ungeeignet ist.

Grüne (Cityroute) und weiße Radsymbole bei der Karlsruher Kunsthalle zeigen allen, wo man Rad fahren soll.

Auch dort, wo die Benutzungspflicht aufgehoben wurde, bleibt die Gefährdungslage weiterhin bestehen. Auf dem jetzt zum Gehweg umgewidmeten Radweg ist das Radfahren nach wie vor in beide Richtungen freigegeben. Geisterfahrer sind deshalb hier alltäglich. Radfahrer, die sich legal auf der Straße bewegen, haben es dadurch nicht leicht. Sie treffen auf häufig viel zu schnelle und besserwisserische Autofahrer, die in Unkenntnis der StVO meinen, Radfahrer hätten aufgrund der Freigabe des Gehwegs für den Radverkehr auf der Fahrbahn nichts zu suchen. Dieses Phänomen begegnet einem selbst in Karlsruhe nach zehnjährigem Engagement der Stadt in Sachen Radverkehr und trotz wachsender Akzeptanz noch immer wieder: Autofahrer, die selbst vor einem strafrechtlich relevanten Verhalten nicht zurückschrecken, um sich legal verhaltende Radfahrer auf einen längst aufgehobenen oder allenfalls zur freiwilligen Nutzung freigegebenen Rad- oder Gehweg zu zwingen, oder der Meinung sind, sie müssten dann keinen Sicherheitsabstand einhalten. Abhilfe könnte hier ein Fahrradsymbol auf der Fahrbahn schaffen, wie man es von einigen Karlsruher Straßen kennt. Es signalisiert klar: Radfahren ist auf der Fahrbahn erlaubt und erwünscht. Die Stadt Rheinstetten würde dies voraussichtlich befürworten. Schade nur, dass ausgerechnet die örtliche Polizei, denen die Sicherheit der Radfahrer ja am Herzen liegen sollte, sich dagegen sträubt. Ihre Argumentation, das Symbol auf der Straße sei nicht in der StVO vorgesehen und dürfe daher nicht angebracht werden, ist nicht haltbar.

Rechts: Einmündung Kraichgaustr. nach Umbau ohne Furt, die auf den Radler hinweisen würde. Links mit Furt, wie es sein sollte, an der Oberfeldstr., leider mit Benutzungspflicht.

Besonders gefährlich sind Zweirichtungsradwege häufig an den Einmündungen. Es verwundert daher nicht, dass der Rheinstettener Arbeitskreis Verkehr von Unfällen berichtete, die nach dem Umbau der Einmündungen der Schwarzwaldstraße und der Kastenwörthstraße in die Karlsruher Straße geschahen. Die Vorfahrtsregelung ist dort auch unklar und unübersichtlich gestaltet.

Hinter dem Standard, den die Stadt Karlsruhe mittlerweile erreicht hat, bleibt auch ihr Tochterunternehmen an der Neuen Messe Karlsruhe in Forchheim zurück. Der großzügig überdachte Eingangsbereich der Messe würde jede Menge Platz für überdachte Fahrradstellplätze bieten. Die gibt es allerdings ausschließlich im nicht überdachten Bereich. Nimmt man die Ausschilderung ernst, sind die nördlichen Stellplätze sogar nur legal zu erreichen, wenn man mit dem Fahrrad einmal komplett um das Messegelände herumfährt. Erreicht man die Messe über den Weg, der von Forchheim und der Stadtbahnhaltestelle dorthin führt, wird einem das Abbiegen in Richtung der nördlichen Fahrradstellplätze nämlich explizit untersagt. Zugleich wird Radlern damit der kürzeste Radweg nach Karlsruhe verwehrt, obwohl die direkte Zuwegung ohne weiteres möglich wäre. Stattdessen sollen die Radfahrer einmal mit der Kirche ums Dorf fahren. Schilda lässt grüßen.

Reiner Neises

Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 2/16

Stand des Artikels: 2016! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.

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