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Die Raupen der stark gefährdeten Großen Pappelglucke leben hoch oben in den Kronen alter Schwarz- und Hybridpappeln. Für den Erhalt der Art ist es wichtig, dass die Pappeln ihr natürliches Alter von bis zu ca. 130 Jahre erreichen und nicht schon --- wie oft üblich --- mit 30 bis 50 Jahren gefällt werden. Die Art wurde an einer Hybridpappelreihe im benachbarten Linkenheim-Hochstetten nachgewiesen. Gut möglich, dass sie auch an den nun gefällten Pappeln am Eggensteiner Altrhein lebte.
Foto: U. Ratzel

Naturschutz contra Naturschutz: Vom oftmals unsinnigen Feldzug gegen (Kanada-) Hybridpappeln mit ihren Folgen

Der Mensch hat bereits vor langer Zeit die heimische Schwarzpappel Populus nigra zugunsten der wirtschaftlich interessanteren Schwarzpappel-Hybriden verdrängt. Während die Schwarzpappel wenig formschön ist, häufig an Pappelkrebs leidet und eine geringe Vitalität aufweist, wachsen die meist unter dem Namen Kanada- oder Amerikaner-Pappel zusammengefassten Hybriden (ELLENBERG 1986) nämlich vital, formschön und gesund. Meist handelt es sich dabei um Popolus x canadensis.

Weiter führten insbesondere die unkontrollierten Einkreuzungen mit fremdländischen Pappelarten sowie die Begradigung und der Uferverbau der Flüsse, entlang derer bis dahin immer wieder die für die erfolgreiche Ansamung der Art erforderlichen Rohböden entstanden waren, zur weiteren Reduzierung der Bestände. So ist die Schwarzpappel längst eine in der Roten Liste geführte Rarität. Ohne Zutun des Menschen durch Schutz noch vorhandener Bäume sowie der Vegetativvermehrung und Anpflanzung, werden die überalterten Restbestände in den ehemaligen Auewaldbereichen am Rhein und anderswo früher oder später aussterben.

Wie jedoch wirkte sich der dramatische Bestandseinbruch der heimischen Schwarzpappel auf die etwa 120 Groß- und Kleinschmetterlinge aus, die an Pappeln leben, zumal die Larven etlicher von ihnen nicht auf andere Gehölzarten ausweichen können, da sie ausschließlich auf Pappeln angewiesen sind?

Es stellte sich heraus, dass die Hybridpappel (Populus x canadensis) für Schmetterlinge glücklicherweise ein nahezu gleichwertiger Ersatz für die fast ausgestorbene Schwarzpappel ist. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass --- betrachtet man die Zahl der jeweils nachgewiesenen Schmetterlingsarten (Raupennahrung) --- die Hybridpappel (Populus x canadensis) nach der heimischen Zitter- (Populus tremula) und Schwarzpappel (Populus nigra) unter allen Pappelarten den 3. Platz einnimmt (EBERT, 1991-2003, Bde. 1-9). Ohne die Hybridpappeln wären viele Schmetterlingsarten selbst längst sehr selten oder ausgestorben!

Seit etlichen Jahren werden jedoch immer wieder unsinnige Pappel-Fällaktionen gerade im Bereich freistehender Pappelbestände durchgeführt, die von Gemeinden, der Forstverwaltung und --- grotesker Weise --- gelegentlich auch von Fachbüros, Naturschutzverwaltung oder -gruppen initiiert werden. Wie konnte es zur “Verteuflung” der Hybridpappeln kommen?

Ein wesentlicher Auslöser war ein Gerücht, welches auf einer einzigen Zufallsbeobachtung beruhte, dennoch aber wie ein Lauffeuer --- auch in der einschlägigen Naturschutzliteratur --- die Runde machte. So beobachtete seinerzeit einmal jemand abgestorbene kleine Schmetterlingsräupchen an dem Blatt einer Hybridpappel. So entstand die --- wie sich später herausgestellte --- falsche Annahme, die Blätter der Hybridpappeln würden eine festere Struktur als die der heimischen Schwarzpappel aufweisen. Die Räupchen könnten diese nicht mittels ihrer Mundwerkzeuge “bearbeiten” und müssten verhungern (BLAB & KUDRNA 1982). Das Gerücht, Hybridpappeln würden den seltenen Kleinen Schillerfalter sowie andere Schmetterlinge gefährden, trifft jedoch nicht zu.

EBERT & RENNWALD (1991) stellen richtig, dass dies ein Märchen ist. “Schwarzpappeln und Kanadische Hybridpappeln unterscheiden sich nicht hinsichtlich der mechanischen Beschaffenheit der Blätter.”

Im Rahmen einer als "Pflegemaßnahme" bezeichneten Fällaktion wurden am Eggensteiner Altrhein neben zahlreichen Hybridpappeln ...
... auch mindestens zwei stattliche Exemplare der seltenen Schwarzpappel gefällt (siehe unterschiedliche Rindenstruktur sowie die Wucherungen an der Schwarzpappel!). Grundsätzlich sollten alle noch vorhandenen Schwarzpappeln geschützt sowie - wo möglich und sinnvoll - junge gepflanzt werden. Hybridpappeln bei Fällaktionen alle auf einen Schlag zu entnehmen, ist verbreiteter Unsinn! Sie sollten lediglich erst dann langfristig nach und nach herausgenommen werden, wenn als Ersatz dafür anzupflanzende Schwarzpappeln zu stattlichen Exemplaren herangewachsen sind. Ansonsten wird zahlreichen Schmetterlingsarten, die auf alte Pappeln angewiesen sind, die Lebensgrundlage entzogen.
Fotos: Carsten Weber

Es ist inkonsequent, wenn auf der einen Seite auf Pappeln angewiesene Arten in der Roten Liste geführt werden müssen und andererseits ihre Lebensgrundlage (heute fast ausschließlich Hybrid-Pappel) verteufelt und mittels Fällaktionen lokal eliminiert wird.

Ein Großteil der Schmetterlinge lebt kaum oder weniger in Pappelmonokulturen (solche sind in jedem Fall abzulehnen!), sondern insbesondere auf alten, einzelstehenden Hybridpappeln oder Pappelreihen sowie alten Hybridpappeln in Waldbeständen. Für etliche Arten wie z.B. die sehr seltene Große Pappelglucke, die in den Pappelkronen lebt, ist das hohe Alter der Bäume entscheidend. Der Verbleib alter Pappeln ist daher äußerst wichtig! Und gerade solche Bäume werden immer wieder bei Fällaktionen beseitigt! Im Nu können mit ihnen wertvolle Populationen ausgelöscht werden.

Einen komplexeren Hintergrund hatte die jüngste Fällaktion von alten Pappeln auf Gemarkung Eggenstein-Leopoldshafen: Bei Umsetzungen von Maßnahmen zur Renaturierung von Auegewässern im Rahmen des LIFE-Projektes “Lebendige Rheinauen” wurden zahlreiche Ufergehölze entlang der Eggensteiner Altrheine gefällt. Der Einschlag soll der Vermeidung von Laubeinträgen dienen und in Kombination mit anderen Maßnahmen die Gewässerqualität verbessern und den Eggensteiner Altrhein vor dem Verlanden bewahren. Die Maßnahme wurde seinerzeit als Grundlage für die Antragstellung für das LIFE-Projekt “Rheinauen” bei der Europäischen Union von der Bezirksstelle für Naturschutz und Landschaftspflege, der Landesanstalt für Umweltschutz, dem Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum, dem Bundesumweltministerium und einem Fachbüro fachlich geprüft und mitgetragen und in einem fachübergreifenden Arbeitskreis entwickelt und abgestimmt, dem auch das Forstamt Karlsruhe-Hardt, und die Gewässerdirektion angehörten. Bei dieser als “Maßnahme zur Ufergehölzpflege” bezeichneten Aktion wurden, nicht “nur” Hybridpappeln, sondern ---- wie von einem Fachmann kürzlich bestätigt ---- ausgerechnet auch mindestens zwei stattliche Exemplare der seltenen Schwarzpappeln beseitigt!

Auf Nachfragen des ehemaligen Förster Wilhelm Knobloch holte die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen Stellungnahmen zur Maßnahme bei den Fachbehörden ein und leitete diese an Ihn weiter. Die LfU betont in ihrer an die Gemeinde gerichteten Stellungnahme zu der Maßnahme: “Es ist zweifellos sinnvoll, bei der Abwägung unterschiedlicher Naturschutzbelange im Bereich des Eggensteiner Altrheins der langfristigen Erhaltung des Gewässers Vorrang gegenüber der Erhaltung von Gehölzen, insbesondere von nichtheimischen Arten, einzuräumen” und begrüßt deshalb ausdrücklich die rasche Umsetzung der “Ufergehölzpflege”. Das Regierungspräsidium Karlsruhe bezeichnet die Maßnahme als “fachlich fundierte Grundlage” für die Antragstellung für das LIFE-Projekt “Rheinauen” und ergänzt, “eine Abänderung der Maßnahmen entgegen dem Antrag könnte außerdem die Förderung durch die EU gefährden.”

Die BUZO fordert die Naturschutzverwaltung, Naturschutzvereine, Gemeinden und Forstleute auf, alle noch vorhandenen Schwarzpappeln zu schützen und als angestammte Art wo möglich und sinnvoll durch Anpflanzungen zu fördern. Sicherlich können, wenn genügend neu gepflanzte Schwarzpappeln eines Tages zu alten Exemplaren herangewachsen sind, Hybridpappel eliminiert werden. Bis dahin sind aber gerade alte Hybridpappeln für viele seltene Schmetterlingsarten wie die große Pappelglucke unverzichtbar und zumindest in einem gewissen Umfang zu erhalten. Im geschilderten Fall wäre es sinnvoll gewesen, die “bearbeiteten Bereiche” vor der Fällaktion zumindest auf das Vorhandensein der seltenen Schwarzpappeln sowie seltener Tierarten wie der Pappelglucke zu überprüfen. Beides ist unschwer möglich!

Margarete Ratzel

Dies ist ein Artikel der Karlsruher Zeitschrift umwelt&verkehr 2/05

Stand des Artikels: 2005! Der Inhalt des Artikels könnte nicht mehr aktuell sein, der Autor nicht mehr erreichbar o.ä. Schauen Sie auch in unseren Themen-Index.

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